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FAQ: Ein- und Ausreise aus Spanien (Schengen)

19 Juni
FAQ: Ein- und Ausreise aus Spanien (Schengen)
FAQ: Ein- und Ausrei... image

Beliebte Fragen zu Ein- und Ausreisebestimmungen in Spanien

Kann ich innerhalb des Schengen-Raums reisen, wenn der Auslandspass abgelaufen ist?

Ausländische Staatsangehörige müssen einen gültigen Reisepass bei sich haben, wenn sie sich innerhalb des Schengen-Raums bewegen. Darüber hinaus müssen Sie Gründe für einen Aufenthalt oder Aufenthalt haben, z. B. ein kurzfristiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis).

Wie kann ich die Einreise nach Spanien bestätigen, wenn ein anderes Mitgliedsland des Schengen-Abkommens das erste Einreiseland war und es keine Grenzkontrollen gibt?

Ausländer, die aus dem Land, mit dem das Abkommen über die Aufhebung der Grenzkontrollen nach Spanien einreisen, müssen ihre Einreise bei der spanischen Polizei persönlich beantragen und eine Einreiseerklärung erhalten. Wenn dies bei der Einreise nicht erfolgt, muss der Antrag innerhalb von drei Werktagen ab dem Einreisedatum bei jeder Polizeistation oder Einwanderungsbehörde eingereicht werden

Sind Airline-Mitarbeiter berechtigt, bei der Einreise ein Visum zu beantragen?

Ja, Fluggesellschaften müssen die Verfügbarkeit von Visa und anderen Reisedokumenten von Passagieren überprüfen, die aus Drittstaaten kommen, die nicht am Schengen-Abkommen teilnehmen. Sie sind auch für die Rückkehr des Passagiers in das Abflugland verantwortlich, wenn ihm die Einreise verweigert wird

Gilt die Ausreisegenehmigung (Autorización de regreso) nur für die Ausreise außerhalb des Schengen-Raums?

Ja, die Ausreisegenehmigung gilt nur für die Ausreise außerhalb des Schengen-Raums. Es ist nicht vorgesehen, sich innerhalb des Schengen-Raums zu bewegen.

Empfehlungen für Reisende

Wenn Sie eine Reise nach Spanien planen, stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente haben, einschließlich eines gültigen Reisepasses und eines Visums, falls dies von Ihrer Nationalität erforderlich ist. Darüber hinaus werden Sie bei der Einreise möglicherweise aufgefordert, einen Nachweis der finanziellen Zahlungsfähigkeit, einen Rückflugschein und eine Buchungsbestätigung vorzulegen