"Skimming": eine neue Art von Betrug in Spanien

15 Juni
"Skimming": eine neue Art von Betrug in Spanien
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"Skimming": eine neue Art von Betrug in Spanien

Betrug ist an der Tagesordnung, und es ist üblich, viele von ihnen im Zusammenhang mit Kreditkarten zu hören. Und es ist so, dass das Bezahlen ohne Bargeld große Vorteile und Komfort für die Verbraucher mit sich bringt, aber auch eine Reihe von Risiken mit sich bringt, und genau davor warnt die Zivilgarde.

Die Benemérita warnt Spanier häufig über ihre sozialen Netzwerke vor möglichen Gefahren im Zusammenhang mit Betrug und wie man sie verhindert, und dieses Mal hat sie alle Kreditkartenbenutzer in Alarmbereitschaft versetzt und sie gewarnt, dass sie bei der Verwendung bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten.

Gefahren von 'Skimming'

Über ihr soziales Netzwerkkonto X (ehemals Twitter) warnt die Zivilgarde die Spanier vor den Gefahren des Skimmings. Dieser Betrug, dessen Name vom englischen Begriff 'überfliegen' stammt, was Surfen bedeutet, ist nicht mehr oder weniger als das sogenannte Klonen einer Kreditkarte.

So vermeiden Sie "Skimming"

Um dies zu vermeiden, empfehlen die Behörden, die Karte bei Zahlungen mit ihr in Geschäften und Supermärkten nicht aus den Augen zu verlieren. Und das Klonen dauert nur wenige Sekunden, was schwerwiegende Folgen haben kann, da die einmal erfassten Daten für Zahlungen verwendet werden können.

Um dies zu vermeiden, müssen Sie nicht nur die Kredit- oder Debitkarte immer im Blick behalten, wenn eine Zahlung bei einem Händler getätigt wird, sondern auch daran denken, die PIN mit niemandem zu teilen, die Verwendung der Geldautomaten im Freien zu vermeiden und nach Anzeichen zu suchen mögliche Änderungen, bevor Sie sie verwenden.

Es ist auch praktisch, Kontoauszüge mit Kartenbewegungen regelmäßig zu überprüfen, um mögliche Belastungen, die nicht von Ihnen selbst vorgenommen wurden, so schnell wie möglich zu erkennen.

Rückerstattung von Geld bei Betrug

Die Bank gibt das mit der Kreditkarte ausgegebene Geld betrügerisch bis zu einem bestimmten Limit zurück. Die Richtlinie (UR) 2015/2366 des Europäischen Parlaments begrenzt die Haftung des Nutzers bei betrügerischer Verwendung seiner Kreditkarte auf 50 Euro. Im Falle eines Betrugs mit einer Gebühr von 200 Euro würde der Verbraucher also für 50 Euro antworten und die Bank müsste die restlichen 150 Euro zurückerstatten.

Im Falle eines Diebstahls oder Duplikats der Kreditkarte muss die Bank für 100% des betrogenen Geldes aufkommen.