BBVA und Sabadell haben sich gestritten

11 Mai
BBVA und Sabadell haben sich gestritten
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Banco Sabadell prangert BBVA bei der CNMV an

Die katalanische Bank Banco Sabadell hat rechtliche Schritte gegen die baskische Bank BBVA eingeleitet und bei der Nationalen Wertpapiermarktkommission (CNMV) eine Beschwerde wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das geltende Börsenganggesetz eingereicht. Laut einer Erklärung, die am Donnerstagabend an die Aufsichtsbehörde geschickt wurde, behauptet Sabadell, dass bestimmte Unterlagen und Informationen, die BBVA Analysten und auf einer Pressekonferenz zur Verfügung gestellt hat, unvollständige Daten enthalten, die sich auf den Markt auswirken könnten.

BBVA wird wegen mutmaßlicher illegaler Praktiken unter die Lupe genommen

Die rechtlichen Schritte von Sabadell sind eine Reaktion auf die öffentliche Ankündigung von BBVA, ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der Banco de Sabadell zu unterbreiten. BBVA wurde vorgeworfen, gegen Artikel 32 Absatz 1 des Königlichen Dekrets 1066/2007 verstoßen zu haben, der öffentliche Übernahmeangebote regelt, indem Informationen verbreitet wurden, die nicht in der offiziellen Ankündigung des Angebots enthalten waren, und indem Treffen mit Analysten und Investoren vor der förmlichen Vorlage des Übernahmeangebots einberufen wurden.

Sabadell gibt die Herausforderung von BBVA nicht auf

Trotz der Ankündigung der BBVA, die von Uría Menéndez beraten wurde, betrachtet die Banco Sabadell die Schlacht nicht als verloren. Rechtsquellen behaupten, dass das von BBVA vorgelegte Angebot nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den Markt verwirrt. Das ultimative Ziel von Sabadell besteht darin, dass die CNMV das Angebot für ungültig erklärt und Schutz gemäß den Vorschriften über die Verbreitung von Informationen während des Übernahmeangebots sucht.

Rechtliche Gründe für die Beschwerde von Sabadell

Die Beschwerde von Sabadell stützt sich auf Artikel 32 Absatz 1 des Königlichen Dekrets 1066/2007, der festlegt, dass ab der öffentlichen Bekanntgabe eines Übernahmeangebots alle mit der Transaktion verbundenen Parteien keine Informationen offenlegen müssen, die nicht in der offiziellen Ankündigung des Angebots enthalten sind. Diese Klage unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei Finanztransaktionen dieser Art.