Neue Einschränkungen auf Autobahnen

5 Mai
Neue Einschränkungen auf Autobahnen
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Wichtige Änderung beim Betrieb von Radarkameras auf spanischen Autobahnen

Beim Betrieb von Radarkameras auf Autobahnen in Spanien wurde eine wesentliche Änderung vorgenommen, die alle Fahrer betrifft. Ein neues Dekret des Ministeriums hat die messtechnische Kontrolle dieser Geräte geändert, was zu ihrer Neukalibrierung geführt hat.

Neue Regeln für feste und mobile Radargeräte

Bisher haben die vom Verkehrsdienst verwendeten stationären und mobilen Radarkameras die Regel "5 und 7" angewendet, um zu bestimmen, wann eine Geldbuße zu verhängen ist. Mit dem neuen Dekret haben sich diese Kriterien geändert.

Anpassungen der Fehlergrenzen für Strafzettel

Die Generaldirektion Verkehr (DGT) gab an, dass die Fehlerquote für stationäre Radargeräte bisher +/- 5 km / h für Geschwindigkeiten von bis zu 100 km / h und +/- 7 km / h für mobile Radargeräte betrug. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h betrug die Marge +/- 5% oder +/- 7%. Das neue Dekret sieht eine Marge von 3 km / h für stationäre Radargeräte bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km / h und 3% für höhere Geschwindigkeiten vor, während mobile Radargeräte eine Marge von 5 km / h für Geschwindigkeiten bis zu 100 km / h und 5% für höhere Geschwindigkeiten haben.

Neue Ränder für Radargeräte in kurzen Abschnitten

Für die Geschwindigkeitsmessung auf kurzen Autobahnabschnitten beträgt die Fehlerquote +/- 3 km/ h oder +/- 5 km/ h für Geschwindigkeiten bis 100 km/ h und +/- 3% oder +/- 5% für Geschwindigkeiten über 100 km/ h. Diese neuen Toleranzgrenzen definieren die Anwendung von Geschwindigkeitsstrafen neu.