Staatsbürgerschaft für in Spanien geborene Kinder

4 Mai
Staatsbürgerschaft für in Spanien geborene Kinder
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Nicht jeder weiß es, aber wenn Ihr Kind in Spanien geboren wurde, kann es die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Wenn Sie (als Eltern) zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen legalen Status in Spanien hatten (ein Touristenvisum ist nicht geeignet), müssen Sie Folgendes tun:

  • holen Sie sich eine spanische Geburtsurkunde

  • für das Kind die Staatsbürgerschaft des Landes anzunehmen, dessen Staatsbürger seine Eltern sind

  • holen Sie sich einen Reisepass beim Konsulat des Landes der Eltern des Kindes

  • fügen Sie das Kind Ihrer spanischen Aufenthaltserlaubnis bei

Nachdem das Kind die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, muss es 1 Jahr in Spanien leben und Sie können die spanische Staatsbürgerschaft beantragen

Nachdem das Kind die Staatsbürgerschaft erhalten hat, können seine Eltern und Familienmitglieder für einen Zeitraum von 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis als Verwandte eines spanischen Staatsbürgers beantragen

Quelle: @spanien2u